Wenn ein Kind oder Elternteil durch Unfall oder Krankheit
von einer Behinderung betroffen wird, bedeutet das für
das Familienleben eine grosse Umstellung, die das Paar,
allfällige Geschwister, weitere Angehörige
und die Beziehungen gegen aussen beeinflusst. Die Entlastungsdienste
unterstützen Familien, die ihre behinderten Angehörigen
zuhause betreuen. Diese Familien sind über Jahre
mit Pflege, Betreuung und Förderung intensiv beschäftigt.
Durch regelmässige Entlastung soll die Lebenqualität
aller Beteiligten erhalten werden. Den betreuenden Angehörigen
muss es möglich sein, ihre sozialen Beziehungen
weiterhin zu pflegen, Zeit für sich zu haben, sich
weiterzubilden oder mit einem Teilpensum zu arbeiten.
Zudem trägt die Entlastung im eigenen Haushalt
dazu bei, dass behinderte Menschen integriert leben
können. Der Begriff Familie wird für einen
zumindest zweiköpfigen Haushalt eingesetzt, in
dem eine Person mit Behinderung zu Hause ist.
Die Vermittler/innen legen gemeinsam mit den Betroffenen
den Entlastungsbedarf fest und schlagen der Familie
eine geeignete Betreuerin / einen geeigneten Betreuer
vor.
Die Betreuer/innen handeln in Vertretung der abwesenden
"familiären" Betreuungsperson. Sie betreuen
die ihnen anvertrauten Personen. Im Auftrag und in Absprache
mit der zu vertretenden Person gehört die Begleitung
/ Beschäftigung der behinderten Person, je nach
Einsatzzeit die Mahlzeitenzubereitung sowie die Unterstützung
im Pflegebereich und die sofortige Hilfestellung im
Notfall zu ihren Aufgaben. Allgemeine hauswirtschaftliche
und professsionelle pflegerisch / therapeutische Dienstleistungen
gehören jedoch nicht zum Ziel der Einsätze.
Die Dienstleistungen des Entlastungsdienstes werden
im Sinne einer institutionalisierten Nachbarschaftshilfe
durch auf ihre Arbeit vorbereitete und bei Bedarf spezifisch
geschulte Laien erbracht und stehen ergänzend zu
den Angeboten der professionellen Hilfe und Pflege zu
Hause. Die Trägervereine der Entlastungsdienste
legen viel Wert darauf, dass die Dienstleistung in erster
Linie bedarfsorientiert ist und auch Familien mit kleinen
Budgets zur Verfügung steht. Dieses Ziel erreichen
sie mit ehrenamtlicher Arbeit, dem Einsatz Freiwilliger
und der Beschaffung von zusätzlichen Mitteln zur
Defizitdeckung.
Das Angebot der Entlastungsdienste
stützt sich auf folgende Grundsätze:
Autonomie
Die Familie, die Entlastung braucht
und beansprucht, ist die Auftraggeberin; sie wird in
alle Entscheidungen einbezogen. Unsere Dienstleistungen
werden unter Achtung der Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit
der Familie erbracht.
Subsidiarität
Die Dienstleistungen ergänzen,
unterstützen oder ersetzen die Leistungen der Familienangehörigen.
Sie werden mit den übrigen Diensten (z.B. Spitex),
die den Behinderten das Leben zu Hause ermöglichen
resp. erleichtern, koordiniert.
Solidarität und gesellschaftliche
Integration
Die Dienstleistung stärkt die
informellen Netze (Angehörige, Freunde, Nachbarn)
und die Solidarität zwischen hilfe- bzw. pflegebedürftige
und selbständigen, leistungsfähigen Menschen.
Die Dienstleistung:
- ist auf den individuellen Bedarf ausgerichtet
- steht Familien mit Behinderten zur Verfügung
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