Möchten Sie nach Ihrem Lebensende etwas weitergeben und den Entlastungsdienst unterstützen? Sie haben verschiedene Möglichkeiten:
Weitere hilfreiche Informationen über Erbschaft, Legate und Trauerspenden finden Sie in unserer Erbschaftsbroschüre.
ErbschaftsbroschüreHaben Sie Fragen zu Ihrer Nachlassplanung? Wünschen Sie sich eine individuelle Beratung? Oder möchten Sie mit einer Vertrauensperson über Ihre letzten Wünsche sprechen? Der Weg vom ersten Gedanken bis zum fertigen Testament ist oft lang.
Gerne begleite ich Sie dabei. Kontaktieren Sie mich für ein persönliches Gespräch.
Anja Gestmann
Geschäftsleiterin
Entlastungsdienst Schweiz, Aargau-Solothurn
Tel: 058 680 21 55
anja.gestmann@entlastungsdienst.ch
Das Schweizer Erbrecht wurde per Januar 2023 erstmals nach über 100 Jahren angepasst. Neu haben Erblasser:innen einen grösseren Handlungsspielraum bei der Verteilung ihres Nachlasses, da die Pflichtteile für Nachkommen und Eltern reduziert bzw. aufgehoben wurden. Dank dieser Änderungen können Personen ohne gesetzlichen Erbanspruch grosszügiger bedacht werden. Auch gemeinnützige Organisationen können nach Wunsch mit einer grösseren Summe berücksichtigt werden.
Rechtsanwältin und Notarin Claudia Zumstein-Schuler gibt im Interview Auskunft über die wichtigsten Neuerung, die aus dem revidierten Erbrecht resultieren.
Ihre Hilfe kommt an! Mit der Berücksichtigung des Entlastungsdienstes in Ihrer Nachlassplanung zeigen Sie Solidarität mit betreuenden Angehörigen und Menschen mit Unterstützungsbedarf.