Nachlassplanung

So können Sie den Entlastungsdienst
Schweiz unterstützen

Möchten Sie nach Ihrem Lebensende etwas weitergeben und den Entlastungsdienst unterstützen? Sie  haben verschiedene Möglichkeiten:  

  • Das Vermächtnis (Legat): Der Entlastungsdienst Schweiz, Aargau-Solothurn erhält mit einem Legat einen festgelegten Geldbetrag oder Sachwerte zugesprochen.  
  • Erbschaft: Sie setzen den Entlastungsdienst Schweiz, Aargau-Solothurn als Erbe ein und hinterlassen Ihren Nachlass oder einen Teil davon.
  • Lebens- oder Rentenversicherung: Bei den meisten Lebens- und Rentenversicherungen können Sie den Entlastungsdienst Schweiz, Aargau-Solothurn als begünstigte Organisation einsetzen.
  • Spenden im Trauerfall: Viele Menschen wünschen sich, dass bei der Bestattung auf Blumen verzichtet und stattdessen eine gemeinnützige Organisation berücksichtigt wird. Ein solcher Wunsch kann im Testament vermerkt oder von den Angehörigen geäussert werden.

Weitere hilfreiche Informationen über Erbschaft, Legate und Trauerspenden finden Sie in unserer Erbschaftsbroschüre.

Erbschaftsbroschüre

Ihre Ansprechpartnerin

Haben Sie Fragen zu Ihrer Nachlassplanung? Wünschen Sie sich eine individuelle Beratung? Oder möchten Sie mit einer Vertrauensperson über Ihre letzten Wünsche sprechen? Der Weg vom ersten Gedanken bis zum fertigen Testament ist oft lang.

Gerne begleite ich Sie dabei. Kontaktieren Sie mich für ein persönliches Gespräch.

Anja Gestmann
Geschäftsleiterin
Entlastungsdienst Schweiz, Aargau-Solothurn
Tel: 058 680 21 55
anja.gestmann@entlastungsdienst.ch

Mehr Handlungsspielraum für Erblasser:innen

Revidiertes Erbrecht per 2023

Das Schweizer Erbrecht wurde per Januar 2023 erstmals nach über 100 Jahren angepasst. Neu haben Erblasser:innen einen grösseren Handlungsspielraum bei der Verteilung ihres Nachlasses, da die Pflichtteile für Nachkommen und Eltern reduziert bzw. aufgehoben wurden. Dank dieser Änderungen können Personen ohne gesetzlichen Erbanspruch grosszügiger bedacht werden. Auch gemeinnützige Organisationen können nach Wunsch mit einer grösseren Summe berücksichtigt werden.

Rechtsanwältin und Notarin Claudia Zumstein-Schuler gibt im Interview Auskunft über die wichtigsten Neuerung, die aus dem revidierten Erbrecht resultieren.

Interview mit Rechtsanwältin und Notarin Claudia Zumstein-Schuler

Begünstigung des Entlastungsdienstes

Was Sie bewirken:

Ihre Hilfe kommt an! Mit der Berücksichtigung des Entlastungsdienstes in Ihrer Nachlassplanung zeigen Sie Solidarität mit betreuenden Angehörigen und Menschen mit Unterstützungsbedarf.

  • Erholungsmoment: Der Entlastungsdienst unterstützt Familien und Einzelpersonen bei der Betreuung ihrer Angehörigen. Sie können Kraft tanken und werden selbst weniger krank.
  • Im vertrauten Umfeld bleiben: Dank der Unterstützung durch den Entlastungsdienst können Menschen mit Beeinträchtigungen länger zu Hause leben.
  • Inklusion: Menschen mit Behinderung werden nicht mehr von der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen.
  • Bezahlbare Tarife: Dank Spenden können reduzierte Tarife angeboten werden, damit sich alle, die es nötig haben, Entlastung leisten können.