Möchten Sie nach Ihrem Lebensende etwas weitergeben und den Entlastungsdienst unterstützen? Sie haben verschiedene Möglichkeiten:
Weitere hilfreiche Informationen über Erbschaft, Legate und Trauerspenden finden Sie in unserer Erbschaftsbroschüre.
ErbschaftsbroschüreBei der Erstellung eines rechtsgültigen Testaments müssen verschiedene Vorgaben eingehalten werden. Die Zusammenarbeit mit unserer Partnerorganisation www.deinAdieu.ch ermöglicht Ihnen ganz unverbindlich und ohne Kosten ein Testament für Ihre persönliche Situation zu erstellen. Nach Wunsch können Sie den Entlastungsdienst Schweiz – Kanton Bern darin berücksichtigen.
Auf DeinAdieu.ch finden Sie zudem einen Testamentrechner und haben die Möglichkeit eine Patientenverfügung oder eine kostenlose Online-Traueranzeige zu erstellen.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Nachlassplanung? Wünschen Sie sich eine individuelle Beratung? Oder möchten Sie mit einer Vertrauensperson über Ihre letzten Wünsche sprechen? Der Weg vom ersten Gedanken bis zum fertigen Testament ist oft lang.
Gerne begleite ich Sie dabei. Kontaktieren Sie mich für ein persönliches Gespräch.
Udo Michel
Geschäftsleiter
Entlastungsdienst Schweiz – Kanton Bern
Tel. 032 382 01 66
udo.michel@entlastungsdienst.ch
Das Schweizer Erbrecht wurde per Januar 2023 erstmals nach über 100 Jahren angepasst. Neu haben Erblasser:innen einen grösseren Handlungsspielraum bei der Verteilung ihres Nachlasses, da die Pflichtteile für Nachkommen und Eltern reduziert bzw. aufgehoben wurden. Dank dieser Änderungen können Personen ohne gesetzlichen Erbanspruch grosszügiger bedacht werden. Auch gemeinnützige Organisationen können nach Wunsch mit einer grösseren Summe berücksichtigt werden.
Rechtsanwältin und Notarin Claudia Zumstein-Schuler gibt im Interview Auskunft über die wichtigsten Neuerung, die aus dem revidierten Erbrecht resultieren.
Ihre Hilfe kommt an! Mit der Berücksichtigung des Entlastungsdienstes in Ihrer Nachlassplanung zeigen Sie Solidarität mit betreuenden Angehörigen und Menschen mit Unterstützungsbedarf.