Kontakt
Gerne nehmen wir uns Zeit, um in einem vertraulichen Gespräch Ihre Fragen zu beantworten oder Ihnen zusätzliche Informationen zu geben.
Mit CHF 82 können wir beispielsweise einem Geschwisterkind zu einem Tag ganzer Aufmerksamkeit verhelfen oder einen Ausflug mit einer von Demenz betroffenen Person machen. Füllen Sie ganz einfach die nebenstehenden Felder aus, um online zu spenden.
Danke für Ihre Solidarität!
Entlastungsdienst Schweiz – Kanton Bern
Schwarztorstrasse 32
3007 Bern
IBAN: CH 97 0900 0000 3045 8499 6
Feiern Sie bald ein Jubiläum und haben kaum offene Wünsche? Wünschen Sie sich eine Spende, die das Leben von betroffenen Familien verändert.
Indem Sie sich eine Spende an den Entlastungsdienst Schweiz wünschen, ermöglichen Sie wertvolle Unterstützung und Entlastung für betreuende Angehörige.
So gehen Sie vor, wenn Sie sich eine Spende wünschen möchten: Informieren Sie Ihre Bekannten beispielsweise in der Einladung, dass Sie sich eine Spende für den Entlastungsdienst Schweiz wünschen. Geben Sie ihnen die Kontoangaben sowie einen Verwendungszweck an, beispielsweise «Geburtstag Hans Meier» oder «Hochzeit Familie Müller». Der Verwendungszweck hilft uns, die Spenden zuzuordnen. Nach dem Fest stellen wir Ihnen eine Übersicht über die Spenderinnen und Spendern zu.
«Der Entlastungsdienst hat uns in einer Krisenzeit eine kompetente Person vermittelt».
Katharina Basler, 54
Möchten Sie nach Ihrem Lebensende etwas weitergeben und den Entlastungsdienst unterstützen?
Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Das Vermächtnis: Der Entlastungsdienst erhält mit einem Legat einen festgelegten Geldbetrag oder bestimmte Sachwerte zugesprochen. Beim Aufsetzen eines Testaments ist die Einhaltung gewisser Vorschriften unumgänglich.
Erbschaft: Sie setzen den Entlastungsdienst als Erbe ein und hinterlassen Ihren Nachlass oder einen Teil davon.
Spenden im Trauerfall: Viele Menschen wünschen sich, dass bei der Bestattung auf Blumen verzichtet und stattdessen eine karitative Organisation berücksichtigt wird. Ein solcher Wunsch kann im Testament vermerkt oder von den Angehörigen entschieden werden.
Schenkung zu Lebzeiten: Mit einer Schenkung können Sie bereits zu Lebzeiten den Entlastungsdienst begünstigen.
Möchten Sie als Stiftung, Unternehmen oder Privatperson einen grösseren Beitrag zugunsten von betroffenen Familien spenden?
Gerne besprechen wir in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen Ihre Vorstellungen und die verschiedenen Möglichkeiten.
Der Entlastungsdienst Schweiz freut sich über Zuwendungen, die seinem Vereinszweck zugute kommen. Lesen Sie hier, welche Richtlinien wir bei der Annahme von Spenden und Legaten befolgen. Bei Fragen oder Unsicherheiten zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
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