Fragen und Antworten

FAQ: Fragen & Antworten zu Betreuung

Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen. Wurde Ihre Frage nicht beantwortet? Dann nehmen Sie doch mit uns Kontakt auf.

Wer kann Betreuung durch den Entlastungsdienst in Anspruch nehmen?

Alle, die im Alltag Unterstützung und Entlastung benötigen – beispielsweise alleinerziehende Mütter und Väter, Eltern von behinderten Kindern, Erwachsene, welche mit einer Behinderung, nach einem Unfall oder einer Krankheit Hilfe brauchen, Töchter, Söhne und PartnerInnen, die ihre betagten Eltern/Partner pflegen, und Senioren, die den Alltag nicht mehr alleine bewältigen können oder sich einsam fühlen.  Auch eine kurzfristige Betreuung zur Überbrückung eines Engpasses oder aufgrund von Überlastung ist möglich.

Ist der Entlastungsdienst in der ganzen Schweiz tätig?

Der Entlastungsdienst Schweiz arbeitet in den Kantonen Aargau, Bern, Solothurn, St. Gallen und Zürich.

Wie viel kostet mich der Entlastungsdienst?

Die genauen Kosten finden Sie unter Tarife. Es ist uns ein Anliegen, dass niemand aus Kostengründen auf Betreuung und Entlastung verzichten muss. Gerne zeigen wir Ihnen auf, bei welchen Stellen Sie finanzielle Unterstützung beantragen können. Dank Spendengeldern kann der Entlastungsdienst bei tiefen Einkommen Tarifreduktionen gewähren.

Tarife

Wer sind die Betreuungspersonen?

Die Betreuungspersonen sind Frauen und Männer mit unterschiedlichem beruflichem Hintergrund, die beim Entlastungsdienst das Auswahlverfahren durchlaufen haben und angestellt sind. Sie werden in internen Kursen für ihre Aufgaben geschult. Mehr über unsere Betreuerinnen und Betreuer finden Sie hier:

Betreuerinnen und Betreuer

Wechselt die Betreuungsperson jedes Mal?

Wir arbeiten mit festen Bezugspersonen, sodass unsere Kundinnen und Kunden immer von derselben Person betreut werden.

Wo findet die Betreuung statt?

In der Regel im Umfeld der zu betreuenden Person. Nach Absprache kann dies aber auch an anderen Orten sein.

Wer steht hinter dem Entlastungsdienst?

Der Entlastungsdienst Schweiz ist ein gemeinnütziger, parteipolitisch und konfessionell ungebundener Verein.

Welche Aufgaben übernimmt der Entlastungsdienst?

Auf Wunsch übernehmen wir sämtliche Tätigkeiten stellvertretend für betreuende Angehörige: Begleitung in die Therapie, Ausflüge, vorlesen, Gespräche führen, Unterstützung im Haushalt, Einkauf, Essen zubereiten, Spaziergänge unternehmen, basteln, spielen und vieles mehr. Der Entlastungsdienst übernimmt hingegen keine pflegerischen Arbeiten.