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Prüfen Sie die Preise in Ihrer Region

Eine ältere Frau spielt an einem Tisch Akkordeon, während ihre lächelnde Betreuerin ihr zuhört.
Eine ältere Frau spielt an einem Tisch Akkordeon, während ihre lächelnde Betreuerin ihr zuhört.

Es ist uns ein Anliegen, dass niemand aus Kostengründen auf Betreuung und Entlastung verzichten muss. Gerne zeigen wir Ihnen auf, bei welchen Stellen Sie finanzielle Unterstützung beantragen können. Dank Spendengeldern kann auch der Entlastungsdienst bei wenig Einkommen Tarifreduktionen gewähren.

Faire Preise

Die Preise für unsere Leistungen sind nicht kostendeckend. Die finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand sowie institutionelle und private Spenderinnen und Spender machen es möglich, dass wir unsere Preise tief halten können.

Preise in Ihrer Region

Preise ab Januar 2024

Grundtarif pro StundeCHF 44.00
Stundentarif Sonn- und gesetzliche FeiertageCHF 61.00
Vermittlungspauschale ErstgesprächCHF 105.00

Die detaillierte Preisliste für alle Leistungen finden Sie hier: Tarife Aargau-Solothurn 2024

Auf Antrag können Tarifreduktionen auf Betreuungsstunden gewährt werden. Diese richten sich grundsätzlich gemäss Tarifvergünstigung (Anhang 1 zum Fondsreglement) nach dem Einkommen und Vermögen der im selben Haushalt lebenden Personen.

Antrag Tarifreduktion

Preise ab August 2024

Der Normaltarif beträgt 44.00 Franken pro Stunde.

Bei Bedarf erhalten Selbstzahlende* eine Tarifreduktion aus unserem Fonds. Die Tarifreduktion richtet sich nach dem steuerbaren Einkommen.

Die detaillierte Preisliste für alle Leistungen finden Sie hier: Preise Kanton Bern

Bei knappem Budget können zudem die Beratungsstellen der Pro Infirmis, der Pro Senectute oder der Sozialdienst Ihrer Gemeinde mit Ihnen Finanzierungsmöglichkeiten prüfen. Die regionalen Leitenden sind Absprechpersonen für alle Fragen bezüglich der Kosten und geben gerne auch weitere Auskünfte über Finanzierungsmöglichkeiten von Stiftungen.

Sofort-Betreuung

Unsere Sofort-Betreuung bietet kurzfristige Einsätze (Einsatzstart innerhalb 24 Stunden) und/oder zeitlich befristete Einsätze. Der Tarif hierfür ist höher, weil der Aufwand für die Bereithaltung dieses Angebotes grösser ist.

Mehr Informationen und Buchung: sofort-betreuung.ch


*Selbstzahlende tragen die gesamten Kosten für die Einsätze des Entlastungsdinenstes selbst. Es erfolgt keine Kostenrückerstattung durch EL, FLB, Krankenkasse, Unfallversicherung, IV etc.

Leistungen

NormalIV (1)
Betreuung unter der WocheFr. 43.— / Std.Fr. 27.— / Std.
Betreuung Wochenende/Feiertage

Fr. 48.— / Std.

Fr. 30.— / Std.
Nachtpauschale unter der Woche (3)

Fr. 130.—/Nacht

Fr. 130.—/Nacht
Nachtpauschale Wochenende/Feiertage (3)Fr. 150.—/NachtFr. 150.—/Nacht
SOS-Betreuung unter der Woche (2)Fr. 49.— / Std.Fr. 35.— / Std.
SOS-Betreuung Wochenende/Feiertage (2)Fr. 54.— / Std.Fr. 38.— / Std.
SOS-Nachtpauschale unter der Woche (2) (3)Fr. 170.—/Nacht

Fr. 170.—/Nacht

SOS-Nachtpauschale Wochenende/Feiertage (2) (3)Fr. 200.—/NachtFr. 200.—/Nacht
WegpauschaleFr. 15.—/EinsatzFr. 10.—/Einsatz
Nachtzuschlag (Betreuung von 23 bis 6 Uhr)
+ 25 %+ 25 %
Mitgliederbeitrag (4)Fr. 60.— / JahrFr. 60.— / Jahr
Pauschale (5) Wochenende kurz (SA 8 – SO 16 Uhr)
keineFr. 350.—
Pauschale( 5) Wochenende lang (FR 17 – SO 16 Uhr)keineFr. 450.—

Für die Suche, Koordination und Anstellung der Betreuungspersonen erheben wir keine Gebühr. Wird eine Anfrage jedoch zurückgezogen, ohne dass es zu einer Entlastung gekommen ist, verrechnen wir je nach Aufwand eine Bearbeitungsgebühr zwischen 50 und 300 Franken.

Pro Einsatz werden mind. 2 Stunden verrechnet, auch wenn die Betreuungszeit kürzer ist.

  1. Der IV-Tarif kommt zur Anwendung, wenn im zu entlastenden Haushalt jemand eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt: Vorliegende IV-Verfügung, in Abklärung dazu oder verordnete sonderpädagogische Massnahme. Dieser Tarif liegt unter dem Normaltarif, da die Koordination vom Bund subventioniert wird.
  2. SOS-Betreuung sind kurzfristige Einsätze (Einsatzstart innerhalb weniger Tage) und/oder zeitlich befristete Einsätze. Der Tarif hierfür ist höher, weil der Aufwand für die Bereithaltung dieses Angebotes grösser ist.
  3. Fällt an, wenn die Betreuungsperson vor Ort übernachtet (22 bis 7 Uhr). Ein aktiver Betreuungsaufwand in dieser Zeit wird ab 30 Minuten verrechnet.
  4. Um unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen zu können, wird eine Mitgliedschaft im Verein „Entlastungsdienst Schweiz – Kanton Zürich“ vorausgesetzt.
  5. Diese Pauschale ist auf bis zu 4 Wochenenden pro Jahr beschränkt. Die Pauschale gilt nur für IV-Kunden und muss vorgängig angefragt werden (Verfügbarkeit, Spendengelder, etc.)

Preisliste als PDF

Preisliste ab 1.1.2025

Entlastungsbetreuung

Eine Entlastungsstunde kostet CHF 32.00. Für die Entlastung in den Abendstunden und am Wochenende wird ein Stundenzuschlag von CHF 8.00 pro Stunde verrechnet. Die Hilflosenentschädigung stützt die Finanzierung der betreuenden Angehörigen.

Hauswirtschaftliche und sozialbetreuerische Unterstützung‍

Eine Stunde an hauswirtschaftlicher Unterstützung ist eine Spitexdienstleistung. Hauswirtschaftliche Leistungen oder sozialbetreuerische Einsätze kosten CHF 36.00 pro Stunde.

Die Stadt St. Gallen kann den Tarif auf Basis des steuerbaren Einkommens und Vermögens vergünstigen. Die Abklärung über die Vergünstigung wird im Rahmen der Bedarfsabklärung vorgenommen. Eine allfällige Krankenzusatzversicherung kann zudem eine weitere Stütze sein, um die Kosten zu tragen. Bei der Bedarfsabklärung vor Ort wird die finanzielle Situation geklärt. Menschen mit Ergänzungsleistungen der SVA können die Kosten über die SVA abrechnen.

Begleitetes Wohnen für Personen im IV-Bereich

Eine Stunde begleitetes Wohnen kostet im Grundsatz CHF 82.00.

  • Personen mit Ergänzungsleistungen ohne Hilflosenentschädigung erhalten CHF 32.00 durch die Ergänzungsleistung zurückerstattet, die Resttranche von CHF 50.00 pro Stunde ist durch den Leistungsvertrag mit Pro Infirmis Schweiz finanziert.
  • Personen mit einer Hilflosenentschädigung für „Begleitetes Wohnen“ finanzieren CHF 50.00 durch die Hilflosenentschädigung, die Resttranche von CHF 32.00 wird durch die Ergänzungsleistungen zurückerstattet.

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