Es ist uns ein Anliegen, dass niemand aus Kostengründen auf Betreuung und Entlastung verzichten muss. Gerne zeigen wir Ihnen auf, bei welchen Stellen Sie finanzielle Unterstützung beantragen können. Dank Spendengeldern kann auch der Entlastungsdienst bei wenig Einkommen Tarifreduktionen gewähren.
Die Preise für unsere Leistungen sind nicht kostendeckend. Die finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand sowie institutionelle und private Spenderinnen und Spender machen es möglich, dass wir unsere Preise tief halten können.
Grundtarif pro Stunde | CHF 44.00 |
Stundentarif Sonn- und gesetzliche Feiertage | CHF 61.00 |
Vermittlungspauschale Erstgespräch | CHF 105.00 |
Die detaillierte Preisliste für alle Leistungen finden Sie hier: Tarife Aargau-Solothurn 2024
Auf Antrag können Tarifreduktionen auf Betreuungsstunden gewährt werden. Diese richten sich grundsätzlich gemäss Tarifvergünstigung (Anhang 1 zum Fondsreglement) nach dem Einkommen und Vermögen der im selben Haushalt lebenden Personen.
Der Normaltarif beträgt 44.00 Franken pro Stunde.
Bei Bedarf erhalten Selbstzahlende* eine Tarifreduktion aus unserem Fonds. Die Tarifreduktion richtet sich nach dem steuerbaren Einkommen.
Die detaillierte Preisliste für alle Leistungen finden Sie hier: Preise Kanton Bern
Bei knappem Budget können zudem die Beratungsstellen der Pro Infirmis, der Pro Senectute oder der Sozialdienst Ihrer Gemeinde mit Ihnen Finanzierungsmöglichkeiten prüfen. Die regionalen Leitenden sind Absprechpersonen für alle Fragen bezüglich der Kosten und geben gerne auch weitere Auskünfte über Finanzierungsmöglichkeiten von Stiftungen.
Unsere Sofort-Betreuung bietet kurzfristige Einsätze (Einsatzstart innerhalb 24 Stunden) und/oder zeitlich befristete Einsätze. Der Tarif hierfür ist höher, weil der Aufwand für die Bereithaltung dieses Angebotes grösser ist.
Mehr Informationen und Buchung: sofort-betreuung.ch
*Selbstzahlende tragen die gesamten Kosten für die Einsätze des Entlastungsdinenstes selbst. Es erfolgt keine Kostenrückerstattung durch EL, FLB, Krankenkasse, Unfallversicherung, IV etc.
Leistungen | Normal | IV (1) |
Betreuung unter der Woche | Fr. 43.— / Std. | Fr. 27.— / Std. |
Betreuung Wochenende/Feiertage | Fr. 48.— / Std. | Fr. 30.— / Std. |
Nachtpauschale unter der Woche (3) | Fr. 130.—/Nacht | Fr. 130.—/Nacht |
Nachtpauschale Wochenende/Feiertage (3) | Fr. 150.—/Nacht | Fr. 150.—/Nacht |
SOS-Betreuung unter der Woche (2) | Fr. 49.— / Std. | Fr. 35.— / Std. |
SOS-Betreuung Wochenende/Feiertage (2) | Fr. 54.— / Std. | Fr. 38.— / Std. |
SOS-Nachtpauschale unter der Woche (2) (3) | Fr. 170.—/Nacht | Fr. 170.—/Nacht |
SOS-Nachtpauschale Wochenende/Feiertage (2) (3) | Fr. 200.—/Nacht | Fr. 200.—/Nacht |
Wegpauschale | Fr. 15.—/Einsatz | Fr. 10.—/Einsatz |
Nachtzuschlag (Betreuung von 23 bis 6 Uhr) | + 25 % | + 25 % |
Mitgliederbeitrag (4) | Fr. 60.— / Jahr | Fr. 60.— / Jahr |
Pauschale (5) Wochenende kurz (SA 8 – SO 16 Uhr) | keine | Fr. 350.— |
Pauschale( 5) Wochenende lang (FR 17 – SO 16 Uhr) | keine | Fr. 450.— |
Für die Suche, Koordination und Anstellung der Betreuungspersonen erheben wir keine Gebühr. Wird eine Anfrage jedoch zurückgezogen, ohne dass es zu einer Entlastung gekommen ist, verrechnen wir je nach Aufwand eine Bearbeitungsgebühr zwischen 50 und 300 Franken.
Pro Einsatz werden mind. 2 Stunden verrechnet, auch wenn die Betreuungszeit kürzer ist.
Eine Entlastungsstunde kostet CHF 32.00. Für die Entlastung in den Abendstunden und am Wochenende wird ein Stundenzuschlag von CHF 8.00 pro Stunde verrechnet. Die Hilflosenentschädigung stützt die Finanzierung der betreuenden Angehörigen.
Eine Stunde an hauswirtschaftlicher Unterstützung ist eine Spitexdienstleistung. Hauswirtschaftliche Leistungen oder sozialbetreuerische Einsätze kosten CHF 36.00 pro Stunde.
Die Stadt St. Gallen kann den Tarif auf Basis des steuerbaren Einkommens und Vermögens vergünstigen. Die Abklärung über die Vergünstigung wird im Rahmen der Bedarfsabklärung vorgenommen. Eine allfällige Krankenzusatzversicherung kann zudem eine weitere Stütze sein, um die Kosten zu tragen. Bei der Bedarfsabklärung vor Ort wird die finanzielle Situation geklärt. Menschen mit Ergänzungsleistungen der SVA können die Kosten über die SVA abrechnen.
Eine Stunde begleitetes Wohnen kostet im Grundsatz CHF 82.00.