Möchten Sie nach Ihrem Lebensende etwas weitergeben? Dann begünstigen Sie nebst Ihren Liebsten den Entlastungsdienst Schweiz in Ihrem Testament. Damit schenken Sie betreuenden Angehörigen unverzichtbare Verschnaufpausen und unterstützen alleinlebende Menschen mit Unterstützungsbedarf, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
Möchten Sie nach Ihrem Lebensende etwas weitergeben und den Entlastungsdienst unterstützen? Sie haben verschiedene Möglichkeiten:
Das Schweizer Erbrecht wurde per Januar 2023 erstmals nach über 100 Jahren angepasst. Neu haben Erblasser:innen einen grösseren Handlungsspielraum bei der Verteilung ihres Nachlasses, da die Pflichtteile für Nachkommen und Eltern reduziert bzw. aufgehoben wurden. Dank dieser Änderungen können Personen ohne gesetzlichen Erbanspruch grosszügiger bedacht werden. Auch gemeinnützige Organisationen können nach Wunsch mit einer grösseren Summe berücksichtigt werden.
Rechtsanwältin und Notarin Claudia Zumstein-Schuler gibt im Interview Auskunft über die wichtigsten Neuerung, die aus dem revidierten Erbrecht resultieren.
Interview mit Claudia Zumstein-Schuler
Ihre Hilfe kommt an! Mit der Berücksichtigung des Entlastungsdienstes in Ihrer Nachlassplanung zeigen Sie Solidarität mit betreuenden Angehörigen und Menschen mit Unterstützungsbedarf.