Viele Angehörige kümmern sich um unterstützungsbedürftige Familienmitglieder. Sie pflegen und betreuen nicht nur ihre Kinder, sondern auch die betagten Eltern oder einen kranken Partner. Oftmals sind sie berufstätig und leisten mit den drei Aufgaben in Familie, Beruf und Betreuung einen enormen Dienst – nicht selten bis zur eigenen Erschöpfung. Um dies zu verhindern, sind Auszeiten und Entlastung durch Aussenstehende essentiell. Zudem benötigen viele Menschen selber Unterstützung, um auch im Alter in den eigenen vier Wänden wohnen zu können. Doch nicht selten stellt sich die Frage: Wie soll diese Betreuung finanziert werden?
Damit sich alle Betroffenen die notwendige Unterstützung leisten können, spannen der Entlastungsdienst Schweiz – Kanton Bern und die Einwohnergemeinde Wohlen zusammen. Auf Initiative des Seniorenrates Wohlen wurde ein wegweisendes Projekt konzipiert. Mittels Leistungsvertrag können die Betreuungsdienstleistungen des Entlastungsdienstes für Menschen mit kleinem Einkommen, die in Wohlen leben zu einem reduzierten Tarif angeboten werden.
Die Gemeinde Wohlen und der Entlastungsdienst entscheiden in Härtefällen über Gesuche, welche die Einkommensgrenze geringfügig überschreiten. Wer ein höheres Einkommen hat, kann die Dienstleistungen des Entlastungsdienstes selbstverständlich ebenfalls beziehen, allerdings ohne Reduktion durch die Einwohnergemeinde Wohlen.
Der Startschuss für das innovative Projekt war am 01. April und es läuft bis Ende 2021. Der Gemeinderat Wohlen hat für Tarifreduktionen einen jährlichen Betrag von 40'000 Franken gesprochen.
Infos zum Projekt:
• Wer ein steuerbares Einkommen von weniger als 55 000 Franken (unter Anrechnung eines Vermögens-anteils) hat, wird von der Gemeinde mit 10 Franken pro Entlastungsstunde unterstützt. So reduzieren sich die Tarife auf bis zu 19 Franken pro Stunde. Der reduzierte Tarif gilt für maximal 10 Stunden pro Woche. Unter gewissen Voraussetzungen ist auch eine Entlastung bei längerer Abwesenheit möglich.
• Die Leistungen erfolgen nach Absprache mit den Betreuungsbedürftigen oder den sorgenden Angehörigen. Es können Individuelle Lösungen nach Bedarf vereinbart werden.
• Der Auftrag kann folgende Leistungen umfassen: Unterhaltung/Beschäftigung, Zubereiten von Mahlzeiten, Betreuung und leichte Hausarbeiten.
• Die Betreuung erfolgt stunden- oder tageweise (im Minimum 2 Stunden).
• Im Einsatz ist jeweils eine feste Bezugsperson, die für ihre Arbeit bestens qualifiziert ist.