Hilfestellungen für betreuende Angehörige

Publiziert am

25.7.2022

Sie leisten Grossartiges!

HunderttausendeFrauen und Männer in der Schweiz betreuen und pflegen ihre Familienmitglieder.Was sie im Verborgenen leisten – häufig leise und unbemerkt – ist von unbezahlbarem Wert und verdient den grössten Respekt und Dank. Ohne diesenengagierten Einsatz würde unser Gesundheitssystem nicht funktionieren.

Aus unserer täglichen Arbeit wissen wir, wie schwer es den Betroffenen häufigfällt, Hilfe anzunehmen. Es ist nicht einfach, seine Liebsten durch vorerst Fremde Menschen betreuen zu lassen. Pausen sind jedoch auch für die betreuenden Angehörigen unerlässlich!

Wer sich über eine längere Zeit intensiv um die Betreuung nahestehender Angehöriger kümmert, sollte sich deshalb auch von Anfang an Unterstützung holen und Pausen einplanen.



 
Achten Sie auf Ihre Gesundheit

So sinnstiftend die Betreuung von Angehörigen auch ist, sie geht auch an die Substanz. Zu den häufigsten Stressquellen gehören die grosse Verantwortung,chronische Besorgnis und soziale Isolation. Verstärkt werden diese Belastungen zusätzlich,wenn pflegende Angehörige selbst bereits betagt sind oder nebenher einer Erwerbsarbeit nachgehen.

Achten Sie deshalb auch auf Ihre eigene Gesundheit. Denn nur wer selbst fit ist und Energie durch Pausen schöpft, kann über längere Zeit emotional und körperlich anspruchsvolle Betreuungssituationen meistern. Vergessen Sie sich selbst nicht, damit Ihre Zuwendung nicht zur eigenen Überlastung führt.

Tauschen Sie sich aus

Sie sind nicht alleine mit Ihrer Situation. Darum lohnt sich der Austausch mit Gleichgesinnten, die sich am besten in Sie hineinversetzen können. Selbsthilfegruppen, Angehörigentreffen, Seminare und ein reger Erfahrungsaustausch sind deshalb sehr wertvoll. Verschiedene Organisationen(Insieme, Cerebral, Alzheimervereinigung, Parkinsonvereinigung, Krebsliga etc.) bieten verschiedene Treffen an, die auch Ihnen eine wertvolle Unterstützung sein können.

Verschiedene Angebote
Es gibt sehr unterschiedliche Angebote für die Entlastung, Unterstützung undBetreuung von Menschen mit einer Beeinträchtigung. Informieren Sie sich imInternet, beim örtlichen Sozialdienst oder einer Fachstelle über die Möglichkeiten. So finden Sie für sich und Ihre Angehörigen das passende Angebot– vielleicht in Kombination mit unserem Entlastungsdienst. Hier finden Sie einebeispielhafte Aufzählung an Dienstleistungen: Ferienangebote, Besuchsdienst,Haushaltshilfe, Tagesklinik/Tagesstätte, Entlastungsheim, Ferienbett,Fahrdienst, Mahlzeitendienst, Spitex, Nachbarschaftshilfe, Nachtwache,Notrufsysteme, Runder Tisch mit allen Angehörigen u.v.m.

 

Vereinbarkeitmit dem Beruf

Viele Menschen, die ihre Angehörigen betreuen und pflegen, gehen gleichzeitigeiner Erwerbstätigkeit nach. Oft kommt es einer Zerreissprobe gleich, alles unter einen Hut zu bekommen. Sprechen Sie deshalb am Arbeitsplatz möglichst offen über Ihre Situation. Entweder direkt mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten oder der/dem Personalverantwortlichen. Gemeinsam lassen sich Lösungen finden, welchefür alle Beteiligten stimmig sind. Einige konkrete Beispiele: vorübergehende Pensumreduktion, unbezahlte Ferien, flexible Arbeitszeiten, Arbeit von zu Hause u.v.m.

 

Finanzierung
Die Kosten fürden Entlastungsdienst werden den Kunden direkt verrechnet. Je nach Situation können diese Auslagen zum Teil durch Beiträge der IV (Hilflosenentschädigung, Intensivpflegezuschlag), Krankenkasse (nur Zusatzversicherungen), Assistenzbeiträge, Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe finanziert werden. Genauere Informationen finden Sie auf unserem Merkblatt. 

Es lohnt sichzudem, sich bei einer der folgenden Fachstellen über dieses komplexe Themaberaten zu lassen:

Pro Infirmis, Sozialberatung für Menschen mit einer Behinderung

Procap Zürich, Sozialversicherungsberatung für Menschen miteiner Behinderung

Pro Senectute, Sozialberatung und Finanzhilfe für ältere Menschen 

Es ist uns ein Anliegen, dass alle, die Entlastung und Betreuung benötigen, sich diese auch leisten können. Darum berechnen wir Betreuungskosten, die deutlich unter den Vollkosten liegen. Dies ist möglich, weil der Entlastungsdienst eine Non-Profit-Organisationist und auf finanzielle Unterstützung der öffentlichen Hand, Stiftungen und Spender:innen zählen darf.

Ein knappes Haushaltsbudget soll nie ein Grund dafür sein, auf unsere Dienstleistungen verzichten zu müssen. In Härtefällen, wenn selbst die Unterstützung durch andere Institutionen keine Option ist, ist eine Tarifreduktion möglich. Hierfür ist zwingend eine aktuelle Steuerveranlagung einzureichen.

Betreuungsgutschriften
Wer pflegebedürftige Verwandte betreut, hat Anspruch auf Betreuungsgutschriften. Als Verwandte gelten dabei Urgrosseltern, Grosseltern, Eltern, Schwiegereltern, Ehegatte, Geschwister, Kinder, Stiefkinder und Enkelkinder. Diese Aufzählung ist abschliessend. Die Betreuungsgutschrift wird auf die betreuenden Personenaufgeteilt. 

Die Betreuungsgutschriften sind keine direkten Geldleistungen, sondern Zuschläge zum Erwerbseinkommen, welche bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden. Diese werden jedoch im individuellen Konto der Versicherten vermerkt.

Die Verwandten müssen pflegebedürftig sein, d. h. sie müssen eine Hilflosenentschädigung derAHV, der IV, der Unfall- oder Militärversicherung von mindestens mittleren Grades beziehen. Einer versicherten Person können Betreuungsgutschriften angerechnet werden, wenn sie eine pflegebedürftige verwandte Person pflegt, die in der Nähe wohnt. Diese Bedingung ist erfüllt, wenn die pflegende Person nicht mehr als 30 Kilometer von der pflegebedürftigen Person entfernt wohnt oder nicht länger als eine Stunde braucht, um den entsprechenden Weg zurückzulegen.

Betreuungsgutschriften sind jährlich mittels eines Anmeldeformulars bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse des Wohnsitzkantones der betreuten Person geltend zu machen. Die Formulare können auch bei der AHV-Zweigstelle bezogen werden.

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