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Über das Leben hinaus Gutes bewirken

Eine Mutter mit ihrem Sohn mit Behinderung auf dem Schoss
Eine Mutter mit ihrem Sohn mit Behinderung auf dem Schoss

Mit einer Trauerspende oder einem Legat setzen Sie ein besonderes Zeichen, das Spuren hinterlässt. Gerne zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten auf und begleiten Sie in diesem Prozess.

Trauerspende

Ihre Trauerspende für betreuende Angehörige

Spende statt Blumen – viele Verstorbene oder Hinterbliebene wünschen sich bei der Beerdigung eine Spende anstelle von Blumen. Sie setzen mit einer Trauerspende ein besonderes Zeichen. Wir bieten Ihnen drei Möglichkeiten an, um im Trauerfall zu spenden:

Die verstorbene Person oder Sie als Hinterbliebe oder Hinterbliebener können anstelle von Blumen zu spenden, eine soziale Institution berücksichtigen. Damit wir Ihrem Wunsch nachkommen können, teilen Sie, wie folgt vorzugehen:

  • Bestimmen Sie den Verwendungszweck
  • Teilen Sie uns bitte den Namen der verstorbenen Person sowie die Adresse der Trauerfamilie per E-Mail oder telefonisch mit.
  • Vermerken Sie in der Todesanzeige unser Spendenkonto und die IBAN-Nummer wie im nachfolgenden Beispiel:

«Anstelle von Blumen gedenk man der Verstorbenen/dem Verstorbenen mit einer Spende an den Entlastungsdienst. IBAN: CH85 0900 0000 6154 5294 6, Vermerk: «Vorname Nachname» zu tätigen.

Machen Sie eine Spende auf Wunsch der oder des Verstorbenen zugunsten des Entlastungsdienstes. Fügen Sie hierzu beim Zahlungszweck den Vor- und Nachnamen der verstorbenen Person hinzu.

Online-Spende

Via E-Banking: Spendenkonto IBAN: CH85 0900 0000 6154 5294 6, Kontoinhaber: Entlastungsdienst Schweiz

Begünstigen Sie den Entlastungsdienst mit der Kollekte an der Abdankung. Sprechen Sie Ihren Wunsch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer ab. Nach der Abdankung kann die Kirchenverwaltung den gesammelten Betrag auf unser Konto mit dem Vermerk des Todesfalls und der Adresse der Trauerfamilie überweisen. So haben wir die Möglichkeit die Spende zu verdanken.

Beispiel:
Zahlungszweck: Todesfall Maria Muster, 8000 Zürich
Traueradresse: Hans Muster, Musterstrasse 1, 3000 Bern

Konto: IBAN CH85 0900 0000 6154 5294 6

Erbschaft und Legat

Wirken Sie über Ihr Leben hinaus weiter. 

Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Nachlass zeigt, dass Selbstbestimmung ein wichtiges Anliegen für Sie ist. Ein Testament ist ein unverzichtbares Instrument, damit Ihr Nachlass in Ihrem Sinne verteilt wird und bringt Ihre Wertvorstellungen zum Ausdruck. Auf der Grundlage des Gesetzes können Sie entscheiden, welche Menschen oder Organisationen in Ihrem Testament berücksichtigt werden sollen.

Wir unterstützen Sie in der Erstellung eines rechtsgültigen Testaments und zeigen Ihnen, wie Sie auch den Entlastungsdienst darin berücksichtigen können, falls sie dies wünschen. Mit einem Vermächtnis an den Entlastungsdienst ermöglichen Sie Menschen mit Behinderung oder Krankheit ein selbstbestimmtes Leben und schenken betreuenden Angehörigen dringend benötigte Verschnaufpausen.

Ein kleiner lächelnder Junge mit Trisomie 21 in den Armen einer Betreuerin

Ihre Ansprechpartnerin

Haben Sie Fragen zu Ihrer Nachlassplanung? Wünschen Sie sich eine individuelle Beratung? Oder möchten Sie mit einer Vertrauensperson über Ihre letzten Wünsche sprechen? Der Weg vom ersten Gedanken bis zum fertigen Testament ist oft lang.

Gerne begleite ich Sie dabei. Kontaktieren Sie mich für ein persönliches Gespräch.

Anja Gestmann

Anja Gestmann

Geschäftsführerin Entlastungsdienst Aargau-Solothurn

058 680 21 50

anja.gestmann@entlastungsdienst.ch

Ihr Ansprechpartner

Haben Sie Fragen zu Ihrer Nachlassplanung? Wünschen Sie sich eine individuelle Beratung? Oder möchten Sie mit einer Vertrauensperson über Ihre letzten Wünsche sprechen? Der Weg vom ersten Gedanken bis zum fertigen Testament ist oft lang.

Gerne begleite ich Sie dabei. Kontaktieren Sie mich für ein persönliches Gespräch.

Udo Michel


Udo Michel

Geschäftsführer Entlastungsdienst Bern

031 382 01 66

udo.michel@entlastungsdienst.ch

Rechtsgültiges Testament erstellen

Bei der Erstellung eines rechtsgültigen Testaments müssen verschiedene Vorgaben eingehalten werden. Die Zusammenarbeit mit unserer Partnerorganisation www.deinAdieu.ch ermöglicht Ihnen ganz unverbindlich und ohne Kosten ein Testament für Ihre persönliche Situation zu erstellen. Nach Wunsch können Sie den Entlastungsdienst darin berücksichtigen. Auf Wunsch erhalten Sie hier kostenlose juristische Beratung.

Auf DeinAdieu.ch finden Sie zudem einen Testamentrechner und haben die Möglichkeit eine Patientenverfügung oder eine kostenlose Online-Traueranzeige zu erstellen.

Testament erstellen

Patientenverfügung erstellen

Ihre Ansprechpartnerin

Haben Sie Fragen zu Ihrer Nachlassplanung? Wünschen Sie sich eine individuelle Beratung? Oder möchten Sie mit einer Vertrauensperson über Ihre letzten Wünsche sprechen? Der Weg vom ersten Gedanken bis zum fertigen Testament ist oft lang.

Gerne begleite ich Sie dabei. Kontaktieren Sie mich für ein persönliches Gespräch.

Barbara Turina


Barbara Turina

Geschäftsführerin Entlastungsdienst Kanton Zürich

044 741 13 37

barbara.turina@entlastungsdienst.ch

Rechtsgültiges Testament erstellen

Bei der Erstellung eines rechtsgültigen Testaments müssen verschiedene Vorgaben eingehalten werden. Die Zusammenarbeit mit unserer Partnerorganisation www.deinAdieu.ch ermöglicht Ihnen ganz unverbindlich und ohne Kosten ein Testament für Ihre persönliche Situation zu erstellen. Nach Wunsch können Sie den Entlastungsdienst darin berücksichtigen. Auf Wunsch erhalten Sie hier kostenlose juristische Beratung.

Auf DeinAdieu.ch finden Sie zudem einen Testamentrechner und haben die Möglichkeit eine Patientenverfügung oder eine kostenlose Online-Traueranzeige zu erstellen.

Testament erstellen

Patientenverfügung erstellen

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