Die Betreuung von Menschen mit einer Beeinträchtigung verlangt von den Angehörigen viel Energie und zeitliche Präsenz. Betroffene Familien können sich häufig keine Verschnaufpausen leisten.
Ein paar Stunden die grosse Verantwortung abgeben und über etwas freie Zeit verfügen: Das sollte nicht von finanziellen Mitteln abhängig sein. Deshalb haben wir unsere Tarife tief angesetzt. Sie sind nicht kostendeckend. Damit wir unsere Betreuung weiterhin anbieten können, sind wir auf Unterstützerinnen und Unterstützer angewiesen. Ihr Beitrag kommt Kindern mit einer Behinderung oder Erwachsenen mit Unterstützungsbedarf in Ihrem Kanton zugute. Der Entlastungsdienst Schweiz - Kanton Zürich ist ZEWO-zerfitiziert.
Mit einer Spende ab CHF 300.- gehören Sie zum Gönner-Komitee des Entlastungsdienstes.
Sie werden namentlich erwähnt oder können anonym bleiben.
Mit CHF 35 können wir beispielsweise eine Mutter mit Drillingen eine Stunde lang entlasten.
Danke für Ihre Unterstützung!
Kanton Zürich
IBAN: CH 14 0900 0000 8001 2534 6
Entlastungsdienst Schweiz – Kanton Zürich
Schaffhauserstrasse 358
8050 Zürich-Oerlikon
Entlastungsdienst Schweiz
IBAN: CH 85 0900 0000 6154 5294 6
«Als alleinerziehende, berufstätige Mutter eines mehrfachbehinderten Kindes kann ich dank dem Entlastungsdienst Berufs- und Privatleben unter einen Hut bringen und ausser Haus Dinge erledigen, die mit meinem Sohn schwierig sind.»
Frau Baumgartner
Möchten Sie sich gemeinsam mit uns für gute Betreuung einsetzen? Der Entlastungsdienst Schweiz - Kanton Zürich freut sich jederzeit über neue Mitglieder, die den Verein ideell und finanziell unterstützen möchten.
Als Mitglied werden Sie über die Tätigkeiten des Vereins informiert und können aktiv an der jährlichen Mitgliederversammlung mitwirken. Wir freuen uns über Ihre Anmeldung. Der jährliche Mitgliederbeitrag beträgt CHF 60.00 für Einzelmitglieder und CHF 100.00 für Kollektivmitgliedschaft.
Möchten Sie nach Ihrem Lebensende etwas weitergeben und den Entlastungsdienst Schweiz unterstützen?
Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Nachlass zeigt, dass Selbstbestimmung ein wichtiges Anliegen für Sie ist. Ein Testament ist ein unverzichtbares Instrument, damit Ihr Nachlass in Ihrem Sinne verteilt wird und bringt Ihre Wertvorstellungen zum Ausdruck. Auf der Grundlage des Gesetzes können Sie entscheiden, welche Menschen oder Organisationen in Ihrem Testament berücksichtigt werden sollen.
Wir unterstützen Sie in der Erstellung eines rechtsgültigen Testaments und zeigen Ihnen, wie Sie auch den Entlastungsdienst Schweiz – Kanton Zürich darin berücksichtigen können, falls sie dies wünschen. Mit einem Vermächtnis an den Entlastungsdienst ermöglichen Sie Menschen mit Behinderung oder Krankheit ein selbstbestimmtes Leben und schenken betreuenden Angehörigen dringend benötigte Verschnaufpausen.
Wir bieten unseren Betreuerinnen und Betreuern flexible Einsätze in der Region im Stundenlohn und ein vielseitiges Fortbildungsangebot. Quer- und Wiedereinsteiger*innen, Studierende sowie (Früh-)Pensionierte sind bei uns herzlich willkommen.
«Das Lachen, das Noah ausstrahlt, wenn ich bei ihm bin, ist ein wahres Geschenk!» – «Es ist für mich toll, etwas Gutes für behinderte Kinder zu tun und damit den Eltern gleichzeitig freie Zeit zu ermöglichen.» – Als Betreuerin oder Betreuer beim Entlastungsdienst Schweiz üben Sie eine sinnstiftende Tätigkeit aus.
«Die Betreuung von Ronja ist eine willkommene Abwechslung zum theoretischen Alltag meines Studiums.»
Nora Amrein, 26
Unsere Betreuungspersonen haben mit ihrer regionalen Vermittlerin eine kompetente Ansprechperson. Zudem nehmen sie an Fallbesprechungen mit Supervision teil. So stellen wir die fachliche Begleitung unserer Betreuungspersonen sicher. Von unseren zukünftigen Mitarbeitenden erwarten wir Einfühlungsvermögen, selbstständiges Arbeiten, Zuverlässigkeit, gute Deutschkenntnisse sowie erste Erfahrung in der Betreuung.
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