Fragen und Antworten

FAQ: Fragen & Antworten zu Betreuung

Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen. Wurde Ihre Frage nicht beantwortet? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Wer kann Betreuung durch den Entlastungsdienst in Anspruch nehmen?

Alle, die im Alltag Unterstützung und Entlastung benötigen – beispielsweise alleinerziehende Mütter, Eltern von Kindern mit Behinderung, Erwachsene, die nach einem Unfall oder einer Krankheit Hilfe brauchen, Töchter und Söhne, die ihre betagten Eltern betreuen und Senioren, die den Alltag nicht alleine bewältigen können.  Auch eine kurzfristige Betreuung zur Überbrückung eines Engpasses oder aufgrund von Überlastung ist je nach Region möglich.

Ist der Entlastungsdienst in der ganzen Schweiz tätig?

Der Entlastungsdienst Schweiz arbeitet in den Kantonen Aargau, Bern, Solothurn und Zürich sowie in der Stadt St. Gallen.

Wie viel kostet mich der Entlastungsdienst?

Unserer Tarife sind je nach Region unterschiedlich, werden aber überall dank Spenden so tief wie möglich gehalten. Die genauen Kosten finden Sie unter "Tarife" in Ihrer Region. Es ist uns ein Anliegen, dass niemand aus Kostengründen auf Betreuung und Entlastung verzichten muss. Gerne zeigen wir Ihnen auf, bei welchen Stellen Sie finanzielle Unterstützung beantragen können. Bei wenig Einkommen kann auch der Entlastungsdienst Schweiz Tarifreduktionen gewähren.

Tarife

Wer sind die Betreuungspersonen?

Die Betreuungspersonen sind Frauen und Männer mit unterschiedlichen beruflichen Hintergründen, die sich beim Entlastungsdienst beworben haben und als geeignet befunden wurden. Betreuerinnen und Betreuer besuchen regelmässige Weiterbildungen und stehen im regen Austausch mit den regionalen Koordinationsstellen. Mehr über unsere Betreuerinnen und Betreuer finden Sie hier:

Betreuerinnen und Betreuer

Wechselt die Betreuungsperson jedes Mal?

Nein. Wir arbeiten mit festen Bezugspersonen, sodass unsere Klientinnen und Klienten immer von derselben Person betreut werden.

Betreuerinnen und Betreuer

Wo findet die Betreuung statt?

In der Regel im Umfeld der zu betreuenden Person. Nach Absprache kann dies aber auch an anderen Orten sein.

Wer steht hinter dem Entlastungsdienst?

Der Entlastungsdienst Schweiz ist ein gemeinnütziger, parteipolitisch und konfessionell ungebundener Verein.

Über den Entlastungsdienst Schweiz

Welche Aufgaben übernimmt der Entlastungsdienst?

Auf Wunsch übernehmen wir sämtliche Tätigkeiten stellvertretend für betreuende Angehörige: Begleitung in die Therapie, Ausflüge, vorlesen, Gespräche führen, Unterstützung im Haushalt, Einkauf, Essen zubereiten, Spaziergänge unternehmen, basteln und vieles mehr. Der Entlastungsdienst übernimmt hingegen keine pflegerischen Arbeiten.

Entlastung