Der Stundentarif im Kanton Zürich liegt bei 27 (mit IV-Berechtigung) bzw. 43 Franken (ohne IV-Berechtigung). Für ganze Tage, Nächte oder Wochenenden gibt es Pauschalpreise. Diese und weitere Informationen zu den Kosten finden Sie untenstehend.
Die Tarife für unsere Leistungen sind nicht kostendeckend. Da es im Betreuungsbereich keine Subventionen gibt, können wir unsere Tarife nur dank Spendengeldern tief halten.
Es ist uns ein Anliegen, dass niemand aus Kostengründen auf Betreuung und Entlastung verzichten muss. Gerne zeigen wir Ihnen auf, bei welchen Stellen Sie finanzielle Unterstützung beantragen können. Dank Spendengeldern kann auch der Entlastungsdienst bei wenig Einkommen Tarifreduktionen gewähren.
Leistungen
Normal
IV (1)
Betreuung unter der Woche
Fr. 43.— / Std.
Fr. 27.— / Std.
Betreuung Wochenende/Feiertage
Fr. 48.— / Std.
Fr. 30.— / Std.
Nachtpauschale unter der Woche (3)
Fr. 130.—/Nacht
Fr. 130.—/Nacht
Nachtpauschale Wochenende/Feiertage (3)
Fr. 150.—/Nacht
Fr. 150.—/Nacht
SOS-Betreuung unter der Woche (2)
Fr. 49.— / Std.
Fr. 35.— / Std.
SOS-Betreuung Wochenende/Feiertage (2)
Fr. 54.— / Std.
Fr. 38.— / Std.
SOS-Nachtpauschale unter der Woche (2) (3)
Fr. 170.—/Nacht
Fr. 170.—/Nacht
SOS-Nachtpauschale Wochenende/Feiertage (2) (3)
Fr. 200.—/Nacht
Fr. 200.—/Nacht
Wegpauschale
Fr. 15.—/Einsatz
Fr. 10.—/Einsatz
Nachtzuschlag (Betreuung von 23 bis 6 Uhr)
+ 25 %
+ 25 %
Mitgliederbeitrag (4)
Fr. 60.— / Jahr
Fr. 60.— / Jahr
Pauschale (5) Wochenende kurz (SA 8 – SO 16 Uhr)
keine
Fr. 350.—
Pauschale( 5) Wochenende lang (FR 17 – SO 16 Uhr)
keine
Fr. 450.—
Für die Suche, Koordination und Anstellung der Betreuungspersonen erheben wir keine Gebühr, sofern anschliessend eine Entlastungsvereinbarung abgeschlossen werden kann. Wird eine Anfrage jedoch zurückgezogen, ohne dass es zu einer Entlastung gekommen ist, verrechnen wir je nach Aufwand eine Bearbeitungsgebühr zwischen 50 und 300 Franken.
Pro Einsatz werden mind. 2 Stunden verrechnet, auch wenn die Betreuungszeit kürzer ist.
(1) Der IV-Tarif kommt zur Anwendung, wenn im zu entlastenden Haushalt jemand eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt: Vorliegende IV-Verfügung, in Abklärung dazu oder verordnete sonderpädagogische Massnahme. Dieser Tarif liegt unter dem Normaltarif, da die Koordination vom Bund subventioniert wird.
(2) SOS-Betreuung sind kurzfristige Einsätze (Einsatzstart innerhalb weniger Tage) und/oder zeitlich befristete Einsätze. Der Tarif hierfür ist höher, weil der Aufwand für die Bereithaltung dieses Angebotes grösser ist.
(3) Fällt an, wenn die Betreuungsperson vor Ort übernachtet (22 bis 7 Uhr). Ein aktiver Betreuungsaufwand in dieser Zeit wird ab 30 Minuten verrechnet.
(4) Um unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen zu können, wird eine Mitgliedschaft im Verein „Entlastungsdienst Schweiz – Kanton Zürich“ vorausgesetzt.
(5) Diese Pauschale ist auf bis zu 4 Wochenenden pro Jahr beschränkt. Die Pauschale gilt nur für IV-Kunden und muss vorgängig angefragt werden (Verfügbarkeit, Spendengelder, etc.).