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#DankeAngehörige: Betreuung zuhause als grosse Aufgabe

Betreuende Angehörige leisten täglich Grosses. Diese Leistung braucht mehr Anerkennung. Deshalb begeht der Entlastungsdienst Schweiz morgen, am 30.Oktober 2020, den Tag für pflegende und betreuende Angehörige mit verschiedenen Aktionen. Gemeinsam mit anderen Organisationen bedankt er sich damit bei den Betreuenden und stellt konkrete Forderungen an Politik und Gesellschaft.

Am Tag für pflegende und betreuende Angehörige will der Entlastungsdienst Schweiz den Bedürfnissen und Sorgen betreuender Angehöriger Aufmerksamkeit verleihen. Wie kann ich für meine Liebsten da sein und dabei selbst gesund bleiben? Wie kann ich den Ansprüchen der Familie, der Arbeitgeberin und mir selbst gerecht werden? Wo erhalte ich Unterstützung im Alltag? Wer trägt meine Sorgen mit? Und meine finanzielle Last? Was macht mein Kind mit Behinderung, wenn ich einmal nicht mehr da bin? Wie kann ich vorsorgen?

Betreuende Angehörige haben enorm viele Herausforderungen gleichzeitig zu meistern. Nicht selten kommt dazu noch die Trauer über eine Erkrankung in der Familie, ein Schicksalsschlag, vielleicht ein nahender Tod. Der Entlastungsdienst Schweiz unterstützt Betroffene konkret im Alltag und hilft auch, weitergehende passende Unterstützung zu finden. Am30. Oktober, dem Tag für pflegende und betreuende Angehörige in der Schweiz, soll dies nicht nur im Stillen geschehen. Wir sagen DANKE für das Engagement on betreuenden Angehörigen, ohne das vieles in unserer Gesellschaft unmöglich wäre.

Gratis-Hotline für Betroffene: 0800 501 502

In der Deutschschweiz führen der Entlastungsdienst Schweiz und mehrere Partnerorganisationen verschiedene Aktionen durch. Eine speziell für den 30. Oktober 2020 eingerichtete Gratis-Hotline beispielsweise steht Betroffenen und Interessierten zur Verfügung. Unter der Nummer 0800 501 502 beraten Fachpersonen verschiedener Organisationen den ganzen Tag über betreuende Angehörige.

Mit Behinderung alt werden – was dann?

Den Schwerpunkt legt der Entlastungsdienst Schweiz am diesjährigen Tag für betreuende Angehörige beim Thema Alter und Behinderung. Denn wir werden immer älter. Das gilt auch für Menschen mit Behinderungen. Ein Grossteil von ihnen wird auch und ganz besonders im Alter auf Unterstützung angewiesen sein.

Wie können wir den spezifischen Bedürfnissen von älteren und alten Menschen mit Behinderungen gerecht werden? Wie können Menschen mit Behinderung im Alter trotz ihrem Angewiesen sein selbstbestimmt leben und soziale Kontakte aufrechterhalten? Und: Wer kümmert sich um sie, wenn beispielsweise die bisher betreuenden Familienmitglieder sie nicht mehrunterstützen können, weil sie selbst alt geworden sind?

Für betreuende Angehörige, die ihre Liebsten jahrelang oder gar seit deren Geburt betreut, begleitet und gepflegt haben, ist der Anbruch des Lebensabschnitts «Alter» mit besonderen Sorgen verbunden.

Kaum Unterstützung für betroffene Familien

Betreuende Angehörige wie Direktbetroffene in einer solchen Situation brauchen Aufmerksamkeit und Unterstützung. Für das Leben im Alter müssen Betroffene und betreuende Angehörige Lösungen finden können, siebrauchen Perspektiven. Gerade wenn Menschen mit Behinderung das Pensionsalter erreichen, ist diese Unterstützung jedoch aktuell kaum gewährleistet. Denn mit dem Erreichen des Pensionsalters ist meist der Übertritt von der IV in die AHV verbunden. Hier besteht für Betroffene jeweils grosser Informations- und Beratungsbedarf, der von unterschiedlichen Organisationen aufgefangen werden muss. Der Übertritt in die AHV kann auch zu unangenehmen finanziellen Folgen für Betroffene führen.

Es ist stossend, dass Menschen mit Behinderung aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten auch im «Ruhestand» für eine selbstbestimmte Lebensführung und ein barrierefreies Umfeld kämpfen müssen. Ein Wechsel der Zuständigkeiten und Ansprechpersonen ist zudem für betreuende Angehörige im hohen Alter höchst problematisch.

Die Politik ist in der Pflicht

Der Entlastungsdienst Schweiz kann für Betroffene in diesem Übergang eine entscheidende Konstante darstellen: Betreuerinnen und Betreuer des Entlastungsdienstes begleiten ihre Kundinnen und Kunden unabhängig von solchen Zuständigkeiten und betreuen sie auch nach einemallfälligen Übertritt in eine Institution weiter. Das kann die Situation vereinzelt entschärfen – es löst aber das grundsätzliche Problem nicht. Hier sind politische und behördliche Entscheidungsträger*innen sowie Fachpersonen aus verschiedenen Bereichen in der Pflicht.

Deshalb stellt der Entlastungsdienst Schweiz zum Tag für betreuende Angehörige vier wichtige Forderungen:
  • Betreuung (Care-Arbeit) ist endlich als Arbeit anzuerkennen.
  • Ein Recht auf Betreuung in der Verfassung verankern
    Um allen Menschen in der Schweiz ein würdiges Altern zu gewähren, sollte die Betreuung gesetzlich geregelt werden. Um Betreuung im Alter für alle sicherzustellen, braucht es darüber hinaus die nötigen Finanzierungsmodelle.
  • Daheim statt Heim:
    Die ambulante Betreuung in der eigenen Wohnung sollanalog der ambulanten Pflege gefördert werden.
  • Die IV soll so weiterentwickelt werden, dass sie die Menschen mit Behinderung nach der Pensionierung unterstützt.

Mehr zu den Forderungen unter www.angehoerige-pflegen.ch

Verfasst von: Elena Ibello

Medienmitteilung als PDF

Elena Ibello
Entlastungsdienst Schweiz
Kommunikationsbeauftragte
elena.ibello@entlastungsdienst.ch
Telefon: 079 400 37 55

Fakten zu Alter und Behinderung

In der Schweiz lebten 2015 …
  • knapp 37 % der über 65-Jährigen mit einer Behinderung.
  • rund 41% der über 75-Jährigen mit einer Behinderung.
  • 518'000 Betroffene im Alter von 65 Jahren und mehr in Privathaushalten. Es ist davon auszugehen, dass die meisten von ihnen von Angehörigen betreut wurden und werden.
  • 116'468 Menschen mit Behinderungen im Alter von 65 Jahren und mehr in einem Alters- oder Pflegeheim.
  • 2'634 Menschen mit Behinderungen im Alter von 65 Jahren und mehr in einer Institution für Menschen mit Behinderungen.
  • total 637'000 Menschen im Alter von 65 Jahren und mehr mit Behinderungen.

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