Betreuende Angehörige leisten täglich Grosses. Diese Leistung braucht mehr Anerkennung. Deshalb begeht der Entlastungsdienst Schweiz morgen, am 30.Oktober 2020, den Tag für pflegende und betreuende Angehörige mit verschiedenen Aktionen. Gemeinsam mit anderen Organisationen bedankt er sich damit bei den Betreuenden und stellt konkrete Forderungen an Politik und Gesellschaft.
Am Tag für pflegende und betreuende Angehörige will
der Entlastungsdienst Schweiz den Bedürfnissen und Sorgen betreuender
Angehöriger Aufmerksamkeit verleihen. Wie kann ich für meine Liebsten da
sein und dabei selbst gesund bleiben? Wie kann ich den Ansprüchen der
Familie, der Arbeitgeberin und mir selbst gerecht werden? Wo erhalte ich
Unterstützung im Alltag? Wer trägt meine Sorgen mit? Und meine
finanzielle Last? Was macht mein Kind mit Behinderung, wenn ich einmal
nicht mehr da bin? Wie kann ich vorsorgen?
Betreuende
Angehörige haben enorm viele Herausforderungen gleichzeitig zu meistern.
Nicht selten kommt dazu noch die Trauer über eine Erkrankung in der
Familie, ein Schicksalsschlag, vielleicht ein nahender Tod. Der
Entlastungsdienst Schweiz unterstützt Betroffene konkret im Alltag und
hilft auch, weitergehende passende Unterstützung zu finden. Am30.
Oktober, dem Tag für pflegende und betreuende Angehörige in der Schweiz,
soll dies nicht nur im Stillen geschehen. Wir sagen DANKE für das
Engagement on betreuenden Angehörigen, ohne das vieles in unserer
Gesellschaft unmöglich wäre.
In
der Deutschschweiz führen der Entlastungsdienst Schweiz und mehrere
Partnerorganisationen verschiedene Aktionen durch. Eine speziell für
den 30. Oktober 2020 eingerichtete Gratis-Hotline beispielsweise steht
Betroffenen und Interessierten zur Verfügung. Unter der Nummer 0800 501 502 beraten Fachpersonen verschiedener Organisationen den ganzen Tag über betreuende Angehörige.
Den Schwerpunkt legt der Entlastungsdienst Schweiz am diesjährigen Tag für betreuende Angehörige beim Thema Alter und Behinderung. Denn wir werden immer älter. Das gilt auch für Menschen mit Behinderungen. Ein Grossteil von ihnen wird auch und ganz besonders im Alter auf Unterstützung angewiesen sein.
Wie können wir den spezifischen Bedürfnissen von älteren und alten Menschen mit Behinderungen gerecht werden? Wie können Menschen mit Behinderung im Alter trotz ihrem Angewiesen sein selbstbestimmt leben und soziale Kontakte aufrechterhalten? Und: Wer kümmert sich um sie, wenn beispielsweise die bisher betreuenden Familienmitglieder sie nicht mehrunterstützen können, weil sie selbst alt geworden sind?
Für betreuende Angehörige, die ihre Liebsten jahrelang oder gar seit deren Geburt betreut, begleitet und gepflegt haben, ist der Anbruch des Lebensabschnitts «Alter» mit besonderen Sorgen verbunden.
Betreuende Angehörige wie Direktbetroffene in einer solchen Situation brauchen Aufmerksamkeit und Unterstützung. Für das Leben im Alter müssen Betroffene und betreuende Angehörige Lösungen finden können, siebrauchen Perspektiven. Gerade wenn Menschen mit Behinderung das Pensionsalter erreichen, ist diese Unterstützung jedoch aktuell kaum gewährleistet. Denn mit dem Erreichen des Pensionsalters ist meist der Übertritt von der IV in die AHV verbunden. Hier besteht für Betroffene jeweils grosser Informations- und Beratungsbedarf, der von unterschiedlichen Organisationen aufgefangen werden muss. Der Übertritt in die AHV kann auch zu unangenehmen finanziellen Folgen für Betroffene führen.
Es ist stossend, dass Menschen mit Behinderung aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten auch im «Ruhestand» für eine selbstbestimmte Lebensführung und ein barrierefreies Umfeld kämpfen müssen. Ein Wechsel der Zuständigkeiten und Ansprechpersonen ist zudem für betreuende Angehörige im hohen Alter höchst problematisch.
Der
Entlastungsdienst Schweiz kann für Betroffene in diesem Übergang eine
entscheidende Konstante darstellen: Betreuerinnen und Betreuer des
Entlastungsdienstes begleiten ihre Kundinnen und Kunden unabhängig von
solchen Zuständigkeiten und betreuen sie auch nach einemallfälligen
Übertritt in eine Institution weiter. Das kann die Situation vereinzelt
entschärfen – es löst aber das grundsätzliche Problem nicht. Hier sind
politische und behördliche Entscheidungsträger*innen sowie Fachpersonen
aus verschiedenen Bereichen in der Pflicht.
Deshalb stellt der Entlastungsdienst Schweiz zum Tag für betreuende Angehörige vier wichtige Forderungen:
Mehr zu den Forderungen unter www.angehoerige-pflegen.ch
Verfasst von: Elena Ibello
Medienmitteilung als PDFElena Ibello
Entlastungsdienst Schweiz
Kommunikationsbeauftragte
elena.ibello@entlastungsdienst.ch
Telefon: 079 400 37 55