Ihre Spende kommt an!
Sie können mit Ihrer Spende den Entlastungsdienst Schweiz oder einen regionalen Verein unterstützen. So können Sie ganz einfach wählen, wem Ihre Spende zugute kommen soll.
Ermöglichen Sie mit uns verlässliche und flexible Unterstützung für betreuende Angehörige und Menschen mit Beeinträchtigungen.
Bitte wählen Sie die Region, für die Sie Ihre Spende einsetzen möchten.
Die Betreuung von Menschen mit einer Beeinträchtigung verlangt von den Angehörigen viel Energie und zeitliche Präsenz. Betroffene Familien können sich häufig keine Verschnaufpausen leisten.
Ein paar Stunden die grosse Verantwortung abgeben und über etwas
freie Zeit verfügen: Das sollte nicht von finanziellen Mitteln abhängig sein.
Deshalb haben wir unsere Tarife tief und abgestuft nach Einkommen und Vermögen
angesetzt. Sie sind nicht kostendeckend. Damit wir unsere Betreuung weiterhin
anbieten können, sind wir auf Unterstützerinnen und Unterstützer angewiesen.
Fragen zum Spenden? Wir helfen gerne weiter.
Sie können mit Ihrer Spende den Entlastungsdienst Schweiz oder einen regionalen Verein unterstützen. So können Sie ganz einfach wählen, wem Ihre Spende zugute kommen soll.
Herzlichen Dank für Ihre Spende an den Entlastungsdienst Schweiz.
IBAN: CH85 0900 0000 6154 5294 6
Herzlichen Dank für Ihre Spende an den Entlastungsdienst Aargau-Solothurn. Ihr Beitrag kommt Menschen in den Kantonen Aargau und Solothurn zugute.
IBAN: CH65 0900 0000 8984 9523 2
Herzlichen Dank für Ihre Spende an den Entlastungsdienst Bern. Ihr Beitrag kommt Menschen im Kantone Bern zugute.
IBAN: CH97 0900 0000 3045 8499 6
Herzlichen Dank für Ihre Spende an den Entlastungsdienst Zürich. Ihr Beitrag kommt Menschen im Kanton Zürich zugute.
IBAN: CH14 0900 0000 8001 2534 6
Feiern Sie bald ein Jubiläum und haben kaum offene Wünsche? Wünschen Sie sich eine Spende, die das Leben von betroffenen Familien verändert?
Indem Sie sich eine Spende an den Entlastungsdienst Schweiz wünschen, ermöglichen Sie wertvolle Unterstützung und Entlastung für betreuende Angehörige.
So gehen Sie vor, wenn Sie sich eine Spende wünschen möchten:
Informieren Sie Ihre Bekannten beispielsweise in der Einladung, dass Sie sich eine Spende für den Entlastungsdienst Schweiz wünschen. Geben Sie ihnen die Kontoangaben sowie einen Verwendungszweck an, beispielsweise «Geburtstag Hans Meier» oder «Hochzeit Familie Müller». Der Verwendungszweck hilft uns, die Spenden zuzuordnen. Nach dem Fest stellen wir Ihnen eine Übersicht über die Spenderinnen und Spender zu.
Spende statt Blumen – viele Verstorbene oder Hinterbliebene wünschen sich bei der Beerdigung eine Spende anstelle von Blumen. Sie setzen mit einer Trauerspende ein besonderes Zeichen. Wir bieten Ihnen drei Möglichkeiten an, um im Trauerfall zu spenden:
Die verstorbene Person oder Sie als Hinterbliebe oder Hinterbliebener können anstelle von Blumen zu spenden, eine soziale Institution berücksichtigen. Damit wir Ihrem Wunsch nachkommen können, teilen Sie, wie folgt vorzugehen:
«Anstelle von Blumen gedenk man der Verstorbenen/dem Verstorbenen mit einer Spende an den Entlastungsdienst. IBAN: CH85 0900 0000 6154 5294 6, Vermerk: «Vorname Nachname» zu tätigen.
Machen Sie eine Spende auf Wunsch der oder des Verstorbenen zugunsten des Entlastungsdienstes. Fügen Sie hierzu beim Zahlungszweck den Vor- und Nachnamen der verstorbenen Person hinzu.
Via E-Banking: Spendenkonto IBAN: CH85 0900 0000 6154 5294 6, Kontoinhaber: Entlastungsdienst Schweiz
Begünstigen Sie den Entlastungsdienst mit der Kollekte an der Abdankung. Sprechen Sie Ihren Wunsch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer ab. Nach der Abdankung kann die Kirchenverwaltung den gesammelten Betrag auf unser Konto mit dem Vermerk des Todesfalls und der Adresse der Trauerfamilie überweisen. So haben wir die Möglichkeit die Spende zu verdanken.
Beispiel:
Zahlungszweck: Todesfall Maria Muster, 8000 Zürich
Traueradresse: Hans Muster, Musterstrasse 1, 3000 Bern
Konto: IBAN CH85 0900 0000 6154 5294 6
Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Nachlass zeigt, dass Selbstbestimmung ein wichtiges Anliegen für Sie ist. Ein Testament ist ein unverzichtbares Instrument, damit Ihr Nachlass in Ihrem Sinne verteilt wird und bringt Ihre Wertvorstellungen zum Ausdruck. Auf der Grundlage des Gesetzes können Sie entscheiden, welche Menschen oder Organisationen in Ihrem Testament berücksichtigt werden sollen.
Wir unterstützen Sie in der Erstellung eines rechtsgültigen Testaments und zeigen Ihnen, wie Sie auch den Entlastungsdienst darin berücksichtigen können, falls sie dies wünschen. Mit einem Vermächtnis an den Entlastungsdienst ermöglichen Sie Menschen mit Behinderung oder Krankheit ein selbstbestimmtes Leben und schenken betreuenden Angehörigen dringend benötigte Verschnaufpausen.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Nachlassplanung? Wünschen Sie sich eine individuelle Beratung? Oder möchten Sie mit einer Vertrauensperson über Ihre letzten Wünsche sprechen? Der Weg vom ersten Gedanken bis zum fertigen Testament ist oft lang.
Gerne begleite ich Sie dabei. Kontaktieren Sie mich für ein persönliches Gespräch.
Anja Gestmann
Geschäftsführerin Entlastungsdienst Aargau-Solothurn
058 680 21 50
Haben Sie Fragen zu Ihrer Nachlassplanung? Wünschen Sie sich eine individuelle Beratung? Oder möchten Sie mit einer Vertrauensperson über Ihre letzten Wünsche sprechen? Der Weg vom ersten Gedanken bis zum fertigen Testament ist oft lang.
Gerne begleite ich Sie dabei. Kontaktieren Sie mich für ein persönliches Gespräch.
Udo Michel
Geschäftsführer Entlastungsdienst Bern
031 382 01 66
udo.michel@entlastungsdienst.ch
Bei der Erstellung eines rechtsgültigen Testaments müssen verschiedene Vorgaben eingehalten werden. Die Zusammenarbeit mit unserer Partnerorganisation www.deinAdieu.ch ermöglicht Ihnen ganz unverbindlich und ohne Kosten ein Testament für Ihre persönliche Situation zu erstellen. Nach Wunsch können Sie den Entlastungsdienst darin berücksichtigen. Auf Wunsch erhalten Sie hier kostenlose juristische Beratung.
Auf DeinAdieu.ch finden Sie zudem einen Testamentrechner und haben die Möglichkeit eine Patientenverfügung oder eine kostenlose Online-Traueranzeige zu erstellen.
Ihre Ansprechpartnerin
Haben Sie Fragen zu Ihrer Nachlassplanung? Wünschen Sie sich eine individuelle Beratung? Oder möchten Sie mit einer Vertrauensperson über Ihre letzten Wünsche sprechen? Der Weg vom ersten Gedanken bis zum fertigen Testament ist oft lang.
Gerne begleite ich Sie dabei. Kontaktieren Sie mich für ein persönliches Gespräch.
Barbara Turina
Geschäftsführerin Entlastungsdienst Kanton Zürich
044 741 13 37
barbara.turina@entlastungsdienst.ch
Bei der Erstellung eines rechtsgültigen Testaments müssen verschiedene Vorgaben eingehalten werden. Die Zusammenarbeit mit unserer Partnerorganisation www.deinAdieu.ch ermöglicht Ihnen ganz unverbindlich und ohne Kosten ein Testament für Ihre persönliche Situation zu erstellen. Nach Wunsch können Sie den Entlastungsdienst darin berücksichtigen. Auf Wunsch erhalten Sie hier kostenlose juristische Beratung.
Auf DeinAdieu.ch finden Sie zudem einen Testamentrechner und haben die Möglichkeit eine Patientenverfügung oder eine kostenlose Online-Traueranzeige zu erstellen.