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Unterstützung für betreuende Angehörige in der Gemeinde Lyss

Eine ältere Frau spielt an einem Tisch Akkordeon, während ihre lächelnde Betreuerin ihr zuhört.
Eine ältere Frau spielt an einem Tisch Akkordeon, während ihre lächelnde Betreuerin ihr zuhört.

Zahlreiche Menschen in der Schweiz betreuen Familienmitglieder mit Krankheit oder Beeinträchtigung. Sie leisten täglich Grossartiges – oft neben Beruf und familiären Verpflichtungen. Diese Aufgabe führt nicht selten zur Überlastung. Deshalb will die Gemeinde Lyss betreuende Angehörige entlasten. Durch den Leistungsvertrag mit dem Entlastungsdienst Kanton Bern sollen Betroffene in Lyss und Busswil vergünstigten Zugang zu Entlastung zuhause erhalten. 

Gemeinde beteiligt sich an der Finanzierung

Die Finanzierung von Betreuung ist in der Schweiz im Gegensatz zur Pflege nicht flächendeckend öffentlich geregelt. Damit sich alle Menschen Entlastung zuhause leisten können, sind daher kreative Lösungen gefragt. Die Gemeinde Lyss hat den Bedarf an Entlastung erkannt und will handeln. Darum beteiligen sie sich an den Kosten für die Betreuung, welche vom Entlastungsdienst Kanton Bern geleistet wird. 

  • Unterstützt werden Personen jeden Alters mit Wohnsitz in Lyss und Busswil mit einem steuerbaren Einkommen (inkl. Vermögensanteil) von maximal CHF 89'999.
  • Der Unterstützungsbeitrag beträgt CHF 10.00 pro effektiv erbrachte Leistungsstunde.
  • Pro Kund:in soll die maximale Entlastungsdauer von 8 Stunden pro Woche nicht überschritten werden.
  • Bedingung ist, dass die Ergänzungsleistungen die Kosten nicht als Krankheitskosten zurückerstatten.

Tarife für Einwohner:innen aus Lyss und Busswil:

Steuerbares Einkommen
(inkl. Vermögensanteil) in CHF
Tarif in CHF pro Stunde
bis 89'999.-19.- (statt 29.-)
90'000.- bis 119'999.-35.-
ab 120'000.-44.-


Entlastung nach Ihren Vorstellungen

Der Entlastungsdienst Kanton Bern betreut Menschen jeden Alters mit Krankheit, Behinderung, Demenzerkrankung und psychischen oder körperlichen Einschränkungen. Zudem werden Menschen nach einem Spital- oder Rehabilitationsaufenthalt unterstützt. In Notfällen bietet der Entlastungsdienst kurzfristige Sofort-Betreuung.

Unser Angebot:

  • Unterhaltung und Beschäftigung, Zubereiten von Mahlzeiten, Betreuung und leichte Hausarbeiten.
  • Die Betreuung erfolgt stunden- oder tageweise (im Minimum 2 Stunden).
  • Im Einsatz ist jeweils eine feste Bezugsperson, die für ihre Arbeit bestens qualifiziert ist.
  • Die Leistungen erfolgen nach Absprache mit den Betreuungsbedürftigen oder den sorgenden Angehörigen. Es können individuelle Lösungen nach Bedarf vereinbart werden.

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Haben Sie Fragen?

Haben Sie Fragen zu unserem Angebot oder zur Zusammenarbeit mit der Gemeinde Lyss? Wir sind gerne für Sie da:

Entlastungsdienst Kanton Bern
Schwarztorstrasse 32
3007 Bern
Telefon: 031 382 01 66
E-Mail: be@entlastungsdienst.ch

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